Unfall: Verzicht auf Winterreifen kann teuer werden

Unfall: Verzicht auf Winterreifen kann teuer werden

Die Winterreifenpflicht in Deutschland schreibt für Pkw und Motorräder den Betrieb mit Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vor. Sollten Sie dennoch auf Eis- und Schneefahrbahn mit Sommerreifen unterwegs sein, drohen Ihnen nicht nur eine Bußgeldstrafe sowie ein Punkt im Fahreignungsregister, sondern auch große Schwierigkeiten mit Haftpflicht- und Kaskoversicherung, sollte es zu einem Unfall kommen. Wie Sie diese Risiken umgehen und weshalb Sie keinesfalls auf Winterreifen verzichten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland gilt eine zeitlich unabhängige, situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass Sie auf schnee- und eisglatten Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Dabei nimmt der Gesetzgeber die Winterreifenpflicht jedoch nicht ganz wörtlich und lässt auch Ganzjahresreifen gelten. Auf jeden Fall müssen Reifen jedoch folgende Merkmale aufweisen:

  • Die Struktur der Reifen muss so konzipiert sein, dass sie auf Schnee, Matsch, Eis und Reifglätte bessere Fahreigenschaften aufweisen als Sommerreifen.
  • Das Laufflächenprofil muss auf Schnee, Matsch, Eis und Reifglätte ebenfalls mit besseren Fahreigenschaften überzeugen als jenes von Sommerreifen.

Mit dem M+S-Symbol oder dem Schneeflockenpiktogramm gekennzeichnete Reifen erfüllen diese Anforderungen in der Regel. Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Motorräder, nicht jedoch für

  • Einsatzfahrzeuge, für die keine entsprechenden Reifen erhältlich sind,
  • Land- und Forstwirtschaftsfahrzeuge sowie
  • Anhänger

An Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen Winterreifen nur auf den Antriebsrädern montiert sein. Motorräder dürfen auch mit Offroad-Reifen gefahren werden, da diese aufgrund ihres Profils ähnliche Eigenschaften wie Winterreifen aufweisen.
Achtung: Spikes sind in Deutschland mittlerweile verboten.

Diese Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Sommerreifen sind bei Matsch, Schnee und Eis nicht nur ein großes Sicherheitsrisiko, sondern können Sie auch richtig viel Geld kosten. Momentan müssen Sie bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht mit einem Bußgeld in der Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Sollten Sie aufgrund Ihrer Sommerbereifung darüber hinaus auch noch den Verkehr behindern, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.

Wenn es zu einem Unfall kommt – grobe Fahrlässigkeit und Haftungsausschluss

Richtig brenzlig wird es aber, wenn Sie bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden. In der Regel verweigern dann sowohl Kfz-Haftpflichtversicherung als auch Kaskoversicherung zumindest teilweise die Zahlung, und die Regulierung der Schäden fällt auf Sie zurück. Argumentiert wird dieses Vorgehen damit, dass Sie als Lenker grob fahrlässig gehandelt haben und nicht zuletzt per Gesetz dazu verpflichtet gewesen wären, Ihr Fahrzeug den winterlichen Straßenverhältnissen anzupassen.

Somit kann ein Unfall mit Sommerreifen richtig teuer werden. Darüber hinaus können Sie aber auch Winterreifen mit zu geringer Profiltiefe teuer zu stehen kommen. Der Gesetzgeber erlaubt zwar eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, Automobilclubs raten jedoch dringend dazu, Winterreifen bei einer Profiltiefe von 4 mm zu entsorgen. Und bedenken Sie: Für die passende Ausrüstung des Fahrzeugs ist der Fahrer, nicht der Halter des Fahrzeugs verantwortlich.

Tritt der Worst Case tatsächlich ein, und sie haben auf Eis, Schnee oder Matsch einen Unfall mit Sommerreifen, bleibt Ihnen immer noch der Gang zum Anwalt. Falls Sie beweisen können, dass die Sommerbereifung Ihres Fahrzeugs nicht ursächlich für den Unfall gewesen ist, müssen Haftpflicht- und Kaskoversicherung wie üblich für die Begleichung der Schäden aufkommen.

Artikelbild: © bioraven / Shutterstock

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