Bussgeldrechner

Part2Go stellt Ihnen den neuen Bußgeldkatalog vor und den praktischen Bußgeldrechner kostenlos zur Verfügung.

Oder sind sie „Wiederholungstäter“?

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Änderungen im Bußgeldkatalog für 2023

Nach zähem Ringen trat im November 2021 der neue Bußgeld- oder auch Tatbestandskatalog in Kraft. Er umfasst sämtliche Folgen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt. Bereits 2014 wurde auch der Punktekatalog des Verkehrszentralregisters reformiert. Ob und wann Sie im Jahr 2023 mit Eintragungen rechnen müssen und welche Bußgelder Ihnen drohen, erfahren Sie im Folgenden.

Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?

Ob Sie mit einem Bußgeld Ihre Verkehrssünde begleichen können oder mit schärferen Sanktionen rechnen müssen, hängt in erster Linie vom Tatbestand im Bußgeldkatalog ab. Doch auch individuelle Faktoren spielen eine Rolle – so müssen Sie als Autofahrer in der Probezeit oder Wiederholungstäter in der Regel mit strikteren Folgen rechnen. Grundsätzlich erhalten Sie zusätzlich zu einem Bußgeld in folgenden Fällen Eintragungen im Verkehrszentralregister:

  • Einen Punkt für kleinere Vergehen mit Gefährdung: Beispiel: Überfahren einer roten Ampel
  • Zwei Punkte für sehr schwere Verstöße mit besonders hohem Gefährdungspotenzial: Beispiel: Alkohol am Steuer
  • Drei Punkte für eine Straftat im Straßenverkehr: Beispiel: unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht

Bei bis zu drei Punkten müssen Sie nur mit einer Vormerkung rechnen, bei vier und fünf Punkten mit einer schriftlichen Ermahnung. Es folgt eine schriftliche Verwarnung und mit acht Punkten wird Ihnen der Führerschein entzogen.

Hinweis: Eine Ordnungswidrigkeit kann auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Hier erhalten Sie nach maximal drei Monaten Ihren Führerschein zurück. Mit dem Führerscheinentzug verliert Ihre Fahrerlaubnis die Gültigkeit. Nach sechs bis elf Monaten können Sie einen Antrag auf eine neue Fahrberechtigung stellen, an deren Ausstellung die zuständige Behörde Bedingungen wie eine Nachschulung knüpfen darf.

Bußgelder 2023: Das ist neu

Seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs können auch Verkehrsverstöße von Radfahrern und Fußgängern geahndet werden. Jedes einzelne Vergehen verjährt seitdem unabhängig von weiteren anhängigen Verfehlungen.

Parken – Änderungen und Neues

Viel hat sich geändert im Bereich des Falschparkens. Höhere Strafen erhalten Sie 2023 für

  • Einfache Parkverstöße: bis zu 55 Euro
  • Halten und Parken in zweiter Reihe: bis zu 110 Euro (Hinweis: beide Verstöße wurden zuvor mit maximal 35 Euro geahndet)
  • Parken auf Rad- und Gehwegen: maximal 110 Euro
  • Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen ohne Genehmigung: 55 Euro
  • Zuparken von Feuerwehrzufahrten: 100 Euro

Neu eingeführt wurde der Tatbestand des unerlaubten Parkens auf Park- der Ladeplätzen für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge. Hier müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Rettungsgasse, filmen und fotografieren am Unfallort

Auch die Nutzung oder Durchfahrung einer Rettungsgasse fand im alten Bußgeldkatalog noch keine Erwähnung. 2023 droht Ihnen hier ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Bereits zuvor mussten alle sensationslüsternen Zuschauer, die keine Rettungsgasse bildeten und lebende Personen filmten oder fotografierten, nach § 201a Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Im Jahr 2023 gilt dies auch für Aufnahmen von Verstorbenen.

Auto-Posing

Als Auto-Poser möchten Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug auffallen. Um Ihr Ziel zu erreichen, entscheiden Sie sich für eine unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung oder grundloses Umherfahren. Statt wie bislang 20 Euro kann Sie dies nun 100 Euro kosten.

Sorgfaltspflicht beim Abbiegen

Das Bußgeld für eine Gefährdung von Fußgängern durch Kraftfahrer beim Abbiegen wurde auf 140 Euro verdoppelt, hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot. Radfahrer erhalten für das identische Vergehen einen Bußgeldbescheid über 70 Euro und einen Punkt. Neu ist auch ein Bußgeld von 70 Euro für LKW-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit nicht beachten.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer sich nicht an das vorgegebene Tempolimit hält, muss 2023 möglicherweise tief in die Tasche greifen. Sämtliche Verwarnungsgelder für Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 Stundenkilometern wurden verdoppelt. Damit steigen die Summen bei einer Überschreitung von

  • Bis zu zehn Stundenkilometern:
    • innerorts auf 30 Euro
    • außerorts auf 20 Euro
  • Zwischen elf und 15 Stundenkilometern:
    • innerorts auf 50 Euro
    • außerorts auf 40 Euro
  • Zwischen 16 und 20 Stundenkilometern:
    • innerorts auf 70 Euro
    • außerorts auf 60 Euro

Ab einer Überschreitung von 21 und mehr Stundenkilometern wurden die Summen ebenfalls erhöht, jedoch nicht verdoppelt. So kostet es Sie beispielsweise 115 statt 80 Euro, sind Sie mit 21 bis 25 Stundenkilometern zu viel unterwegs, zwischen 26 und 30 steigt das Bußgeld von 100 auf 180 Euro.

Richtig teuer wird es 2023 für Raser. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mindestens 91 statt der vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer unterwegs ist, erhält jetzt einen Bußgeldbescheid von mindestens 400 Euro und damit dem Doppelten als zuvor.

Punkte erhalten Sie nicht schneller als früher, hier müssen Sie mindestens 21 Stundenkilometer zu schnell fahren. Auch ein Fahrverbot wird unverändert erst bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 oder mehr Stundenkilometern innerorts und 36 oder mehr Stundenkilometern außerorts verhängt. Gemäß § 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung gilt allerdings auch dies nur bei Wiederholungsfällen innerhalb eines Jahres.

Hinweis: Alle genannten Folgen sind gesetzlich möglich, müssen jedoch nicht ausgesprochen werden. Gemäß § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz gilt unter anderem bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten das sogenannte Opportunitätsprinzip. Danach liegt die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens bei einem Verkehrsverstoß im Ermessen der zuständigen Behörde. Ein bekanntes Beispiel ist eine Kolonne hupender Autofahrer nach dem Gewinn einer Fußballweltmeisterschaft, die in der Regel nicht geahndet wird. Im Strafrecht hingegen gilt bis auf wenige Ausnahmen das Legalitätsprinzip, nach dem bei einem ausreichenden Anfangsverdacht ein Strafverfahren eröffnet werden muss.

Verbandskasten

Seit Februar 2022 wird der verpflichtende Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens für Kraftfahrzeuge in der DIN-Norm 13164 spezifiziert. Seit Februar 2023 müssen auf dieser Grundlage in Ihrem Verbandskasten zwei OP-Gesichtsmasken des Typs I enthalten sein. Dafür können Sie das zuvor obligatorische Dreieckstuch und das Verbandstuch mit den Maßen 40 x 60 Zentimetern entfernen.

Hinweis: Sie können Ihren älteren Verbandskasten weiterhin nutzen und um die zweite Maske ergänzen. Achten Sie dabei darauf, dass das Haltbarkeitsdatum Ihres Erste-Hilfe-Kastens nicht überschritten ist. Allerdings müssen Sie für einen Verstoß gegen diese Verkehrsregel nicht tief in die Tasche greifen: Werden Sie ohne oder mit einem abgelaufenen Verbandskasten angehalten, lautet der mögliche Bußgeldbescheid auf fünf Euro.

Der Bußgeldkatalog 2018

Der ab 01.05.2014 in Kraft getretene Bußgeldkatalog reformiert mit dem neuen Fahrereignungsregister das komplizierte Verkehrsrecht des Kraftfahrbundesamtes und bringt so auch gravierende Änderungen in das Flensburger Punktesystem. So werden nach dem neuen Recht nur noch diejenigen Verkehrsverstöße mittels Punkteeintrag gespeichert, welche die Straßenverkehrssicherheit betreffen. Die je nach Art und Schwere des StVO-Verstoßes gestaffelten Bußgeldtabellen reichen von Ordnungswidrigkeiten und groben Ordnungswidrigkeiten über einfache Straftaten bis hin zu schweren Straftaten, die (neben Bußgeldern/Punkten) den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Die insgesamt 16 Bußgeldkataloge unterscheiden zwischen PKW/Krafträdern, Lkw und Fahrrädern. Die im Bußgeldrechner angezeigten Kategorien decken sämtliche Bußgeldkataloge ab (Ausnahme: Umwelt) und folgen alle demselben Schema. So werden je nach Verstoß maximal drei Punkte vergeben. Bei acht Punkten (bisher waren es 18) wird der Führerschein entzogen. Wer nicht mehr als fünf Punkte auf dem Flensburger Konto hat, kann pro Jahr einen Punkt durch Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungs- oder Aufbauseminar eliminieren.

Der automatische Punkteverfall richtet sich nach der Schwere der entweder mit einem, zwei oder drei Punkten geahndeten Ordnungswidrigkeiten/Straftaten und beträgt entweder zweieinhalb, fünf oder zehn Jahre.

Der Bußgeldrechner steht bereit

Da die Lektüre der jeweiligen Bußgeldkataloge und Bußgeldtabellen ein mitunter umfangreiches „Lesevergnügen“ darstellt, halten wir für Sie einen zeitsparenden Bußgeldrechner parat, der Ihnen das zu erwartende Strafmaß im Nu mitteilt. Ob bei Geschwindigkeitsüberschreitung, falschem Abbiegen, Überholen oder Parken, Missachten der Vorfahrt oder des Abstands, Fahrzeugbeanstandung, Alkoholeinfluss oder Unfall – mit unserem Bußgeldrechner können Sie feststellen, ob Sie für Ihr Verkehrsdelikt in Flensburg punkten, mit einem Bußgeld geahndet oder gar mittels Fahrverbot aus dem Verkehr gezogen werden. Wählen Sie einfach die jeweilige Kategorie und das entsprechende Delikt, tragen Sie die gewünschten Daten ein und schon wissen Sie, wie hoch die Bußgelder und Punkte ausfallen oder für wie viele Monate Sie Ihren Führerschein los sind.

Verkehrssünden, Bußgelder und Punkte

Falsches Parken und Halten, Geschwindigkeitsübertretung, Missachtung der Vorfahrt, zu geringer Sicherheitsabstand, falsches Überholen – das sind die fünf häufigsten mit Auto und Co. begangenen Verkehrsvergehen. Abgesehen von diesen Verkehrssünden stellt ein Verstoß bezüglich Alkohol und Drogen hinter dem Steuer keine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gilt als Straftat, die je nach Ausmaß mit mindestens 500 Euro Bußgeld, drei Punkten oder zusätzlich mit einem Monat Fahrverbot geahndet wird.

Eintragungen von Verkehrsverstößen in Deutschland in den Jahren 2003 bis 2012 nach ausgewählten Deliktgruppen (in 1.000)

Jahr Alkohol und andere Drogen Fahren ohne Fahrerlaubnis Vorfahrtverletzung Fahrerflucht Geschwindigkeitsübertretung
2012 183 94 369 36 2905
2011 171 106 372 37 2917
2010 175 104 389 36 2831
2009 191 106 395 32 2886
2008 209 120 418 38 2797
2007 209 127 408 37 2772
2006 228 119 467 41 3035
2005 214 85 459 35 2989
2004 224 116 421 39 2702
2003 210 189 396 36 2455

Quelle: KBA

Falls Sie geblitzt wurden, unterscheidet sich die zu erwartende Strafe nicht nur anhand der überhöhten Geschwindigkeit, mit der Sie gefahren sind, sondern auch, ob Sie Wiederholungstäter sind oder ob Ihre derzeitige Fahrerlaubnis einer Probezeit unterliegt. Natürlich macht es auch einen Unterschied, ob Sie der Blitzer außerorts oder innerhalb geschlossener Ortschaften erwischte. So beträgt die Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerorts hundert Euro, außerhalb davon 80 Euro (beide „kosten“ zudem einen Punkt in Flensburg).

Es kann in den Bußgeldkatalogen immer wieder zu Anpassungen und Neuregelungen kommen, womit sich ebenso das Strafmaß dementsprechend verändert.
Ein Beispiel: Ab Juli 2014 herrscht auch in Deutschland Warnwestenpflicht für Pkw, Lkw und Busse.

In diesem Sinne: Tragen Sie’s bunt!

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