Fahrzeug gestohlen: Wer haftet für den Diebstahl?

Fahrzeug gestohlen: Wer haftet für den Diebstahl?

Ob im Urlaub oder zu Hause, Autodiebstähle gehören leider zum Alltag, denn allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland über 18 000 Pkw gestohlen. Tritt der Ernstfall ein und das Auto ist verschwunden, ist guter Rat meist teuer. Auch wenn der erste Schock noch so tief sitzt, gilt es nun, einen kühlen Kopf zu bewahren. Nur so kommen Sie zu Ihrem Recht und zu entsprechendem Schadenersatz. Wir erklären Ihnen, wie Sie im Falle eines Pkw-Diebstahls am besten vorgehen und wer für den Schaden aufkommt.

Wer haftet für mein gestohlenes Fahrzeug?

Die richtige Versicherung ist ausschlaggebend, wenn es um Schadenersatz für Ihren gestohlenen Pkw geht. Um nach einem Autodiebstahl Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, reicht eine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht aus, denn diese deckt lediglich vom Fahrzeuglenker verursachte Schäden ab. Wenn Sie sich gegen die Folgen eines Autodiebstahls absichern möchten, müssen Sie daher eine Kaskoversicherung abschließen. In der Regel bietet bereits eine Teilkaskoversicherung Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Autodiebstahls, sodass Sie nicht unbedingt eine teurere Vollkaskoversicherung abschließen müssen. Sollten Sie bereits eine Vollkaskoversicherung haben, umfasst diese natürlich auch die Absicherung gegen Autodiebstahl, und Sie müssen keine weitere Versicherung abschließen. Während diese Regelung bei so gut wie allen Versicherungsanbietern gleich ist, gibt es bei der Höhe des Schadenersatzes sehr wohl teils gravierende Unterschiede.

Welchen Wert bekomme ich ersetzt?

Grundsätzlich deckt der Diebstahlschutz einer Voll- oder Teilkaskoversicherung den aktuellen Zeitwert Ihres Fahrzeugs ab. Das heißt konkret, dass Sie genau jenen Wert ersetzt bekommen, den Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls hat. Darüber hinaus gibt es auch die sogenannte Kaufpreisgarantie. Diese wird von einigen Versicherungen angeboten und gilt bis zu zwölf Monate ab dem Erwerb Ihres Fahrzeugs. Sollte Ihr Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums gestohlen werden, bekommen Sie von der Versicherung den vollen Kaufpreis anstatt des aktuellen Zeitwertes erstattet. Dies ist vor allem dann interessant, wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Neuwagen handelt. Daher sollten Sie beim Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung für Ihren Neuwagen unbedingt darauf achten, dass Ihr Tarif eine möglichst lang gültige Kaufpreisgarantie enthält.

Wofür genau haftet meine Versicherung?

Im Falle eines Diebstahls Ihres Fahrzeugs haftet Ihre Voll- und Teilkaskoversicherung in erster Linie für den Zeitwert oder den Kaufpreis des entwendeten Fahrzeugs. Darüber hinaus decken die meisten Policen auch zum Fahrzeug gehörende Teile wie etwa Felgen ab. Ausgenommen sind hingegen alle Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Navigationsgeräte. Sollte das gestohlene Fahrzeug wieder auftauchen, übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Reparatur aller Schäden, die in der Zwischenzeit am Fahrzeug entstanden sind. Hiervon ausgenommen sind jedoch Schäden, die durch Vandalismus verursacht wurden.

Kann meine Versicherung die Haftung auch verweigern?

Bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrzeughalters kann die Versicherung im Falle eines Diebstahls auch die Haftung verweigern. Grob fahrlässiges Verhalten liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht abgeschlossen haben. Als Fahrzeughalter haben Sie daher die Verantwortung dafür, Ihr Fahrzeug stets so gut wie möglich gegen Diebstahl zu schützen. Viele Kaskoversicherungen bieten auch vergünstigte Tarife, sollte Ihr Fahrzeug über Nacht in einer versperrbaren Garage stehen, da dies das Risiko eines Diebstahls deutlich senkt. Wird Ihr Fahrzeug bei einer Probefahrt gestohlen, gilt dies offiziell als Unterschlagung und Ihre Kaskoversicherung haftet daher nicht für den Verlust. Bei einer Zahlungsverweigerung Ihrer Versicherung haben Sie ab dem Zeitpunkt des Diebstahls sechs Monate Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten.

So verhalten Sie sich im Ernstfall

Das richtige Verhalten im Ernstfall kann ausschlaggebend für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sein und schützt Sie vor einem Erlöschen des Versicherungsschutzes. Daher sollten Sie sich an folgende Punkte halten:

  • Zeigen Sie den Diebstahl Ihres Fahrzeugs so schnell wie möglich bei der Polizei an. Die Anzeige muss innerhalb einer Woche erstattet werden, damit Sie Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen können.
  • Melden Sie den Diebstahl auch bei Ihrer Versicherung. Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein kreditfinanziertes Fahrzeug oder ein Leasingfahrzeug handeln, müssen Sie den Diebstahl auch beim jeweiligen Kreditinstitut bzw. dem jeweiligen Leasinggeber bekannt geben. Dies sollte unbedingt schriftlich geschehen und eine Kopie der Anzeige beinhalten. Achten Sie bei Nachfragen unbedingt auf wahrheitsgetreue Angaben und halten Sie alle Fahrzeugunterlagen bereit. Falsche Angaben können zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

Artikelbild: © Maridav / Shutterstock

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